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Nein, dafür wird eine lokale Niederlassung vor Ort benötigt, um die Arbeitsgesetze des jeweiligen Landes einzuhalten.
Ausländische Unternehmen können entweder in jedem Land eine lokale Niederlassung gründen oder die Dienste einer PEO (Professional Employer Organization) in Anspruch nehmen, um Personal direkt vor Ort einzustellen.
Der Employer of Record ist die juristische Person, die für das im Ausland beschäftigte Personal haftet. In der Praxis kann ein ausländisches Unternehmen entweder eine Tochtergesellschaft gründen und seine im Ausland beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt einstellen, oder eine PEO beauftragen, als Employer of Record zu fungieren.
Die Haftung unterscheidet sich je nach Land und umfasst alle Aufgaben der Personalverwaltung: Arbeitsverträge, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Einhaltung der Steuervorschriften, Verwaltung der Sozialversicherung, Spesenabrechnung, Einstellung und Kündigung etc.
In der Regel dauert es einen Monat, bis Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland bereitstehen, wenn eine PEO als Employer of Record beauftragt wird. Falls Sie eine neue Tochtergesellschaft gründen, die als eingetragener Arbeitgeber fungieren soll, müssen Sie mit 4 bis 12 Monaten rechnen.